Allgemeine Geschäftsbedingungen
des
Inhaberin: Nicole Hagen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen uns, der
G & T Fitnessstudio, Inhaberin: Nicole Hagen
Erlenweg 8, 23866 Nahe
Im Folgenden: „Fitnessstudio“
und unseren Mitgliedern
Im Folgenden: „Mitglied“
(2) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
(3) Abweichende Bedingungen des Mitglieds haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch dann, wenn das Fitnessstudio nicht ausdrücklich widersprochen hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation von Angeboten auf der Website des Fitnessstudios stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Fitnessstudiovertrags dar.
(2) Ein Mitglied, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bedarf für den Abschluss des Vertrags die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters. Das Fitnessstudio hat das Recht, ein Vertragsschluss mit einem Mitglied, das aufgrund seiner Alters und / oder aufgrund seiner körperliche Konstitution für die Nutzung eines Fitnessstudios ungeeignet erscheint, abzulehnen.
(3) Voraussetzung für den Online-Vertragsschluss ist die Erstellung eines kostenlosen „MySports-Accounts“. Insoweit gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung der MySports GmbH, Raboisen 6, Hamburg.
(4) Mit dem Ausfüllen des Online-Formulars gibt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrags über die Mitgliedschaft ab. Das Mitglied erhält daraufhin unverzüglich eine Bestätigung per E-Mail, die mit der Annahmeerklärung des Vertrages verbunden ist.
(5) Wird der Mitgliedsvertrag nicht über die Webseite, sondern persönlich im Studio oder postalisch geschlossen, kommt der Vertrag über die Mitgliedschaft durch Unterschrift des Mitglieds zustande.
§ 3 Widerrufsrecht
(1) Soweit der Vertrag online abgeschlossen wurde, steht Verbrauchern grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Es gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (G & T Fitnessstudio, Erlenweg 8, 23866 Nahe, +49 4535 515 868, E-Mail-Adresse: info@gymtime-fitness.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden wir Ihnen die bereits bezahlten Kosten für den Monat abzüglich der genutzten Tage binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, der Beitrag wurde per Lastschrift von uns eingezogen. In diesem Fall werden wir den Betrag auf das uns bekannte Konto zurück überweisen. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
- Ende der Widerrufsbelehrung-
§ 4 Leistungen des Fitnessstudios
(1) Das Mitglied ist berechtigt, die Sport- und Fitnesseinrichtungen des Fitnessstudios, sowie die Sanitäranlagen und Aufenthaltsräume während der vom Fitnessstudio festgelegten Öffnungszeiten zu nutzen.
(2) Der weitere konkrete Leistungsinhalt ergibt sich aus dem vom Mitglied angenommenen Angebot sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen.
(3) Sofern das Fitnessstudio freiwillig zusätzliche Leistungen anbietet, begründen diese keine Verpflichtung zur dauerhaften Bereitstellung und keinen Anspruch des Mitglieds.
(4) Das Fitnessstudio hat das Recht das Leistungsangebot und / oder den Zugang zu bestimmten Bereich des Fitnessstudios einzuschränken, wenn es der Ansicht ist, dass das Mitglied aufgrund seines Alters oder seiner körperlichen Konstitution für bestimmte Leistungen und / oder die Nutzung bestimmter Bereiche des Fitnessstudios ungeeignet erscheint.
(5) Ein Mitglied, das das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf die Leistungen des Fitnessstudios nur während der ausgewiesenen Personalzeiten oder in Begleitung einer erwachsenen Person in Anspruch nehmen.
§ 5 Mitgliedskarte
(1) Das Mitglied erhält nach Vertragsabschluss beim ersten Besuch des Studios eine Mitgliedskarte, die dem Mitglied den Zutritt zum Studio ermöglicht und der Zugangsberechtigung dient. Ferner kann die Mitgliedskarte zur Freischaltung der Getränkeanlage, öffnen der Sauna- und Kursraumtür genutzt werden, falls das Mitglied die entsprechenden kostenpflichtigen Zusatzmodule gebucht hat. Überdies hat das Mitglied die Möglichkeit, mit der Mitgliedskarte bargeldlose Zahlungen zur Verwendung des Snackautomats des Fitnessstudios vorzunehmen. Für die Mitgliedskarte wird eine Gebühr erhoben und geht damit in das Eigentum des Mitglieds über. Diese Gebühr ist im zu zahlenden Startpaket enthalten.
(2) Die Mitgliedskarte verliert mit dem Tag der Vertragsbeendigung ihre Gültigkeit.
(3) Bei Verlust der Mitgliedskarte wird eine Gebühr von einmalig 19,90€ fällig.
(4) Das Mitglied ist verpflichtet, sich beim Betreten des Studios mittels der Codekarte anzumelden und beim Verlassen wieder abzumelden.
(5) Ohne Mitführung der Mitgliedskarte ist das Fitnessstudio berechtigt, dem Mitglied den Zutritt zu verweigern.
(6) Die Mitgliedskarte darf Dritten nicht überlassen werden. Die Mitgliedskarte ist nicht übertragbar und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen.
§ 6 Pflichten des Mitglieds
(1) Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Fitnessstudios Studios gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt.
(2) Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der als Anlage 1 beigefügten Hausordnung zu entsprechen und den ihm nach Maßgabe der vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß nachzukommen.
(3) Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied dem Fitnessstudio unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche dem Fitnessstudio dadurch entstehen, dass das Mitglied Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.
§ 7 Dauer der Mitgliedschaft und Kündigung
(1) Die Mitgliedschaft beginnt mit Vertragsschluss.
(2) Die Mitgliedschaft kann von beiden Vertragsparteien innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsbeginn ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.
(3) Je nach gewähltem Tarif beträgt die Mindestdauer der Mitgliedschaft vier Wochen, 52 Wochen Monate oder 104 Wochen.
(4) Bei einer Mindestdauer von 52 oder 104 Wochen verlängert sich der Vertrag um unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht mindestens mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Mindestdauer gekündigt wird. Bei einer Mindestdauer von vier Wochen verlängert sich der Vertrag ebenfalls um unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht zum Ende der vier Wochen von einer Vertragspartei gekündigt wird. Der auf unbestimmte Zeit verlängerte Vertrag kann jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen von einer Vertragspartei gekündigt werden. Maßgeblich ist jeweils der Zugang der Kündigung.
(5) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Für das Fitnessstudio ist ein wichtiger Grund insbesondere gegeben,
a) wenn das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug gerät oder
b) wenn das Mitglied die Mitgliedskarte nach § 4 unberechtigterweise an einen Dritten aushändigt.
(6) Für das Mitglied ist ein wichtiger Grund insbesondere gegeben,
a) wenn das Mitglied schwanger ist oder
b) wenn das Mitglied erkrankt, aufgrund dessen die fortgesetzte Nutzung der Angebote der Fitnessstudios unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung unzulässig,
(7) Verträge, die nur für einen Tag abgeschlossen werden („Tages-Ticket“) gelten nur für diesen Tag.
§ 8 Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge
(1) Mit Beginn der Mitgliedschaft entsteht einmalig eine Aufnahmegebühr („Starterpaket“). i.H.v. 49,90 EUR. Für Schüler, Auszubildende und Studenten (Nachweis erforderlich) entsteht einmalig eine Aufnahmegebühr i.H.v. 39,90 EUR. Die Aufnahmegebühr ist mit Vertragsschluss fällig.
(2) Die Höhe der vier wöchentlichen Beiträge ergeben sich aus dem aus dem vom Mitglied angenommenen Angebot.
(3) Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils nach vier Wochen im Voraus fällig. Die Zeit vom Tag des Vertragsabschlusses bis zum nächsten Zahlungsdatum wird anteilig berechnet.
(4) Für die Buchung eines Tagestickets, 10ner Karte, zeitliche begrenzte Tarife (eine Woche oder ein Monat) wird keine Aufnahmegebühr fällig. Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus zu zahlen.
(5) Kommt das Mitglied mit einem Gesamtbetrag, der den geschuldeten Mitgliedsbeiträgen für zwei Monate entspricht, in Verzug, so sind sämtliche Beiträge bis zum Ende der Mindestlaufzeit des Vertrags sofort zur Zahlung fällig. Weitere Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleiben hiervon unberührt.
(6) Eine Erhöhung der monatlichen Beiträge kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich die Energiekosten für die Unterhaltung der Betriebsräume des Fitnessstudios erhöhen bzw. absenken. Kostensteigerungen im Bereich Energie dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen erfolgt. Bei Kostensenkungen vom Fitnessstudio sind die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Eine Erhöhung der monatlichen Beiträge darf maximal 3 % jährlich betragen. Das Fitnessstudio wird dem Mitglied eine Preisänderung spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Im Fall einer Preisänderung hat das Mitglied das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen. Hierauf wird das Fitnessstudio das Mitglied gesondert hingewiesen. Im Fall der Kündigung wird die Preisänderung gegenüber dem Mitglied nicht wirksam.
(7) Alle Preisangaben des Fitnessstudios verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Im Falle einer Erhöhung der Umsatzsteuer ist das Fitnessstudio berechtigt, die diese an das Mitglied umzulegen.
§ 9 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Das Fitnessstudio ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an den externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 6, 20095 Hamburg, abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. Der Lastschrifteinzug erfolgt unbenommen dieser Forderungsabtretung auf ein im Namen des Fitnessstudios geführtes Konto. Wirtschaftlich Berechtigter des im Namen des Studios geführten Kontos ist der externe Dienstleister. Der monatliche Mitglieds-Beitrag sowie gegebenenfalls weitere zwischen den Parteien vereinbarte Leistungen werden zum Fälligkeitszeitpunkt per SEPA-Lastschrift vom angegebenen Konto des Mitgliedes eingezogen. Das Mitglied hat für eine ausreichende Deckung des in der Lastschriftvereinbarung angegeben Kontos Sorge zu tragen.
(2) Das Mitglied kann die Zahlung der Beiträge und Gebühren zudem mittels eines Gutscheins des Fitnessstudios vornehmen.
(3) Das Mitglied ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen des Fitnessstudios aufzurechnen, sei denn, die Gegenansprüche des Mitglieds sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Das Mitglied ist im Übrigen dann zur Aufrechnung gegenüber den Forderungen des Fitnessstudios berechtigt, wenn das Mitglied Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend macht.
(4) Das Mitglied darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn der Gegenanspruch aus demselben Vertrag herrührt.
§ 10 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft
Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf
Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur
mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fitnessstudios möglich.
§ 11 Haftung
(1) Das Fitnessstudio haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds.
(2) Der Haftungsausschluss nach Abs. 1 gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fitnessstudios, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
§ 12 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung der im Rahmen dieses Vertrags erhobenen Mitgliedsdaten erfolgt im Einklang mit der DSGVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen.
(2) Es wird auf die beigefügten Datenschutzhinweise verwiesen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
(2) Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden.
(3) Das Fitnessstudio nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen teil und ist hierzu auch nicht verpflichte.
Für Mitglieder mit Chipkarte
24 Stunden täglich geöffnet.
Moin Moin,
vielen Dank für Deine Mail.
Wir melden uns so schnell es geht.
Beste Grüße
Chris Hagen
Headcoach
GymTime - 24/7 Health and Fitness
Am Kronsmoor 22
23866 Nahe
Tel: 04535/ 515 868
Mobil: 0172/ 20 757 33
info@gymtime-fitness.de